Update Coronavirus 55: COVID-19-Massnahmen zum Schulstart

Gemäss kantonaler Vorgaben werden Schulen erneut verpflichtet, repetitive Tests für die Mitarbeitenden sowie ab der Oberstufe auch für die Lernenden anzubieten.

Im Gegenzug kann das Schutzkonzept für den Unterrichtsbetrieb auf die Handhygiene und eine effektive Raumlüftung reduziert werden. Weitere Massnahmen (Maskentragepflicht, Abstand, keine Durchmischung der Klassen/Stufen etc.) kommen nur noch punktuell (bei erhöhten Fallzahlen respektive Ausbrüchen an Schulen) zum Einsatz. Das bestehende Schutzkonzept der Schulen Seedorf vom 28. Juni 2021 wird somit aufgehoben.

Für externe Personen gilt im gesamten Schulgebäude Maskenpflicht.

Repetitive Tests an der Kreisschule Seedorf

  • Die Teilnahme an den repetitiven Tests wird allen Mitarbeitenden und Lernenden (ausser Geimpften oder Genesenen) empfohlen, ist jedoch freiwillig.
  • Die repetitiven Tests finden wöchentlich jeweils am Montag ab 08.45 Uhr statt.

 

Veranstaltungen

Für Veranstaltungen im schulischen Umfeld (mit externen Personen) gelten die Vorgaben des Bundes. Diese haben aufgrund der Kapazitätsbeschränkungen auf folgende Schulveranstaltungen eine direkte Auswirkung:

Gemeinsame Schuleröffnungsfeier

  • 07.25 Uhr in der MZH (anstelle Aula)
  • Abstand
  • Keine Maskenpflicht (da schulintern)

Gemeinsamer Schuleröffnungsgottesdienst

  • findet nicht statt, d.h. Schule nach Stundenplan ab Dienstag, 07.25 Uhr
  • thematische Inhalte zu „Zämä um d’Wält“ werden im Religionsunterricht aufgegriffen

Elternabende

  • ein Elternteil / eine erziehungsberechtigte Person pro Schulkind
  • Maske und Abstand
  • Elternabend 2. OS gemäss Weisungen Berufs- und Informationszentrum (BIZ)

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