Schulordnung

Unsere Schulordnung regelt das Zusammenleben im Schulalltag.

Unsere Schulordnung regelt das Zusammenleben im Schulalltag.

A Allgemeines

  1. Wir wollen an unserer Schule ein gutes Lernklima und Miteinander. Deshalb verhalten wir uns anständig und respektvoll gegenüber allen Beteiligten.
  2. Wir befolgen Weisungen der Lehrpersonen, der Schulleitung und des Hauswarteehepaars.
  3. Wir halten uns an die schulinternen Bestimmungen zur ICT-Nutzung, an das Notebook-Nutzungsreglement und die Netiquette. (Unter Netiquette versteht man das gute oder angemessene und achtende (respektvolle) Benehmen in der technischen (elektronischen) Kommunikation.)
  4. Wir wollen gesund und wohlbehalten in der Schule oder Zuhause ankommen. Deshalb beachten wir die Verkehrsregeln und nehmen Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer/innen.
  5. Fahrräder und Mofas parken wir an den von den Klassenlehrern zugewiesenen Plätzen. Wir wehren uns gegen jeglichen Vandalismus an den Fahrzeugen.
  6. Bei Velofahrten während schulischer Anlässe (z.B. Ausflüge, Exkursionen, Sport und schulische Transfers) besteht ein Helmobligatorium.
  7. Wir wollen auf unsere Gesundheit achten. Deshalb verzichten wir auf alle Suchtmittel bei sämtlichen Schulanlässen. Wir führen auch keine Suchtmittel mit uns.



B Schulgebäude und Pausenplatz

  1. Wir wollen diejenigen, welche Unterricht haben oder individuell im Schulhaus arbeiten, nicht stören. Deshalb verhalten wir uns im ganzen Schulgebäude ruhig und unterlassen störende Lärmemissionen.
  2. Gebäude, Gruppenräume, Einrichtungen, Schulmaterial etc. benutzen wir sorgfältig und zweckmässig. Wer etwas beschädigt, meldet dies.
  3. Wir betreten die Unterrichtsräume nicht mit den Strassenschuhen mit Ausnahme des Werkraumes. Finken, Strassenschuhe, Jacken und Schulrucksäcke platzieren wir an der dafür vorgesehenen Garderobe. Schulrucksäcke nehmen wir nach Schulschluss nach Hause.
  4. Das Schulhaus ist über den Mittag von 12:00 bis 13:00 abgeschlossen (Ausnahme Wahlfach Chor). Deshalb gehen wir immer mit den Strassenschuhen an den Mittagstisch und nehmen bei Bedarf Lernmaterialien für die Mittagszeit mit.
  5. Wir wollen Personen und Einrichtungen schützen und spielen deshalb nur auf dem Sportplatz Fussball. Aus demselben Grund werfen wir im Winter auf dem Schulareal keine Schneebälle (ausser auf dem zugewiesenen Schneeballfeld) und im Sommer ist der Brunnen kein Planschbecken.
  6. Wir tragen Sorge zur Umwelt. Deshalb entsorgen wir Abfälle im Schulhaus und auf dem Pausenplatzareal in den entsprechenden Behälter.

 


C Schule und Unterricht

  1. Wir gehen mit einer positiven Haltung an die gesteckten schulischen Ziele und arbeiten mit Selbstverantwortung und Einsatzfreude am Erreichen derselben.
  2. Beim Läuten zum Unterrichtsbeginn sitzen wir arbeitsbereit an unseren Plätzen.
  3. Hausaufgaben helfen uns, das Gelernte zu vertiefen. Wir erledigen sie deshalb sorgfältig und gewissenhaft.
  4. Wir halten uns an die vereinbarten oder festgesetzten Abgabetermine.
  5. Frische Luft und Bewegung tun gut. Deshalb verlassen wir in der grossen Pause das Schulhaus und bleiben auf dem Innenhof oder dem südöstlichen Schulareal.
  6. Während des Unterrichts kauen wir keine Kaugummis. Bei grossen Prüfungen sind Ausnahmen möglich.

 


D Elektronische Geräte

  1. Mobiltelefone und private elektronische Geräte (z.B. Smartwatches, MP3-Player) schalten wir beim Betreten des Schulareals aus. Die Geräte sind nicht sichtbar und dürfen auf dem gesamten Schulareal, ausser über die Mittagszeit, nicht benützt werden. In Absprache mit Lehrpersonen kann in Ausnahmesituationen ein elektronisches Gerät benutzt werden.
  2. Mobiltelefone und andere elektronische Geräte dürfen über die Mittagszeit von 11:45 bis 13:15 ausserhalb des Schulhauses oder in der Aula benützt werden.
  3. Bei einem Regelverstoss mit einem elektronischen Gerät wird dieses von der Lehrperson eingezogen und sicher verwahrt. Das Gerät kann am nächsten Schultag von der Schülerin/vom Schüler bei der Lehrperson wieder abgeholt werden.
  4. Bei wiederholtem Verstoss gegen die Regelung elektronischer Geräte erfolgt im Zeugnis im Bereich der Sozialkompetenz (sich an Regeln halten) eine Abstufung.


E Konsequenzen

  1. Bei Missachtung der Schulordnung oder des geltenden Schulgesetzes treffen die Lehrpersonen und/oder die Schulleitung und / oder die Schulbehörde entsprechende Massnahmen wie Nachsitzen, Strafarbeiten etc. bis hin zu Zeugniseinträgen oder Verweisung von der Schule