Unentgeltlichkeit

Die Volksschule ist grundsätzlich unentgeltlich. Die finanzielle Beteiligung der Eltern konzentriert sich auf ein paar wenige Ausnahmen.

Die Volksschule ist grundsätzlich unentgeltlich. Die finanzielle Beteiligung der Eltern konzentriert sich auf ein paar wenige Ausnahmen.

Unentgeltlichkeit

Die Eltern haben ein Anrecht auf Unentgeltlichkeit der Volksschule. Sie umfasst nebst den Unterrichtsleistungen auch sämtliches Unterrichts- und Verbrauchsmaterial, ebenso die Kosten für Schulreisen, Exkursionen, Sporttage, Herbstwanderungen, Schulverlegungen und Sportwochen. Grundsätzlich sind alle Leistungen, die sich auf die Lehrplanvorgaben beziehen, bzw. den Vorgaben des Schulrates entsprechen, unentgeltlich.

 

Finanzielle Beteiligung der Eltern

Gestützt auf die kantonalen Vorgaben tragen die Eltern lediglich folgenden Kosten:

  • während Schulverlegungen und Sportwochen die Verpflegungskosten von Fr. 16.- pro Tag
  • Kosten für ein gefülltes Schuletui mit Schreib-, Farb- und Filzstiften, Leuchtmarker und einer Schere
  • Kosten für eine Schultasche, Turn- und Schwimmsachen, Hausschuhe und Malschürze
  • Verpflegung im WAH-Unterricht (2. und 3. OS Wahlfach): Pro Mahlzeit wird von der Schule ein Schülerbeitrag von Fr. 7.- eingezogen.