Integrative Sonderschulung (IS)

Bedeutung

Integrative Lösungen sind separierenden Lösungen vorzuziehen, unter Beachtung des Wohles und der Entwicklungsmöglichkeiten der/des Lernenden wie auch unter Berücksichtigung des Umfeldes und der Schule. Lernende mit einer geistigen Behinderung, einer geistigen Behinderung in Kombination weiterer Behinderungen und Lernende mit diagnostizierten Verhaltensauffälligkeiten sowie medizinisch diagnostizierten Hirnstörungen können mit den entsprechenden verstärkten Massnahmen vom Kindergarten bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit in der Regelschule unterrichtet werden.

 

Zuweisung

Die IS setzt eine eingehende Klärung mit dem/der betroffenen Lernenden voraus. Einbezogen werden der/die SHP, die Klassenlehrperson, die Eltern, die Therapeutinnen/Therapeuten und die Schule unter der Federführung des schulpsychologischen Dienstes.

 

Arbeitsformen

Der/die Lernende mit Status «IS» besucht die Regelklasse und erhält individuelle Unterstützung durch die/den SHP. Bei Bedarf kann zusätzlich eine Klassenassistenz eingesetzt werden. Die Art und der Umfang der Unterstützung sind das Resultat von Abklärungen. Diese werden vom schulpsychologischen Dienst unter Einbezug von allen Beteiligten gemacht. Verfügt wird eine IS-Status vom Kreisschulrat – sofern das Amt für Volksschulen seine Bewilligung dazu erteilt hat.