Planungs- und Projektierungskredit über 305’000 Franken für die Sanierung und Erweiterung der Kreisschule Seedorf
Die rund 50-jährige Kreisschulanlage Seedorf muss in den nächsten Jahren einer grösseren Sanierung unterzogen werden. Für die Schulinfrastruktur der Kreisschule Seedorf zeichnet als öffentlich-rechtliche Institution der Kreisschulrat verantwortlich. Die Kosten sind durch die drei Verbandsgemeinden Attinghausen, Seedorf und Isenthal zu tragen. Der politische Weg, mit dem Ziel den Planungs- und Projektierungskredit sowie den darauffolgenden Baukredit von den Verbandsgemeinden Attinghausen, Seedorf und Isenthal erfolgreich verabschieden zu lassen, ist herausfordernd. Deshalb war und ist es wichtig von Beginn an dem politischen Dialog der Kreisschulexekutive, der Kreisschuldelegierten sowie der drei Gemeinderäte genügend Platz einzuräumen. Die involvierten Entscheidungsträger wollen ein gemeinsames und konsensfähiges Projekt erarbeiten, welches die schulischen Anforderungen, die politische Akzeptanz sowie die wirtschaftliche Tragbarkeit vereint. Mit dem Bauprojekt soll die Kreisschule Seedorf «fit» für die Zukunft gemacht werden.
Um das Sanierungs- und Erweiterungsprojekt im Detail auszuarbeiten und voranzutreiben, ist als nächster Schritt geplant, einen Planungs- und Projektierungskredit von 305'000 Franken auszulösen. Nach Genehmigung dieses Kreditgeschäfts kann der Kreisschulrat Seedorf den Projektausschuss bilden und mit den Planungs- und Projektierungsarbeiten beginnen, um damit das Detailprojekt auszuarbeiten.
Die Delegiertenversammlung der Kreisschule Seedorf und die Gemeinderäte der drei Verbandsgemeinden Seedorf, Attinghausen und Isenthal unterstützen das geplante Sanierungs- und Erweiterungsvorhaben der Kreisschule Seedorf, die definierte Projektorganisation sowie den vorgesehenen Zeitplan. Alle Gremien sind sich einig, dass eine reine Sanierung der Kreisschulanlage nicht zielführend ist. Die Kreisschule Seedorf soll im Rahmen der Bautätigkeiten, nebst den notwendigen Sanierungsarbeiten, mit einer gezielten, verhältnismässigen Erweiterung und Umnutzung des Bestands mit flexiblen Räumlichkeiten für eine zukunftsgerichtete, innovative und zeitgemässe Schul- und Unterrichtsentwicklung ausgestattet werden. Gestützt auf Artikel 7f) des Kreisschulstatuts hat die ausserordentliche Delegiertenversammlung der Kreisschule Seedorf vom 20. Juni 2022 den Planungs- und Projektierungskredit über 305'000 Franken für die «Sanierung und Erweiterung der Kreisschule Seedorf» vorberaten und einstimmig genehmigt. Der Kreisschulrat wurde von der Delegiertenversammlung folglich beauftragt, das Kreditgeschäft nach Artikel 4b) des Kreisschulstatuts den Verbandsgemeinden zur Beschlussfassung vorzulegen. Dies erfolgt nun an den drei Herbstgemeindeversammlungen 2022. Der Kreisschulrat Seedorf bittet die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, das Kreditgeschäft wohlwollend zu genehmigen.
Detaillierte Informationen und Unterlagen finden Sie auf den Homepages der drei Gemeinden:
Botschaft Gemeindeversammlung Seedorf
Botschaft Gemeindeversammlung Attinghausen (noch nicht online, Link folgt noch)
Botschaft Gemeindeversammlung Isenthal (noch nicht online, Link folgt noch)
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